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StGB § 316 Trunkenheit im Verkehr

StGB § 316 Trunkenheit im Verkehr

[ Auszug: (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der  ... ]